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Ausbau der Tramlinie auf dem Kirchberg und nach Hollerich – Präsentation des Finanzierungsentwurfs

Luxemburg, 10. März 2023 – Heute haben der Vize-Premierminister, Minister für Mobilität und öffentliche Arbeiten, François Bausch, die Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg, Lydie Polfer, und die Verantwortlichen von Luxtram das Projekt zur Verlängerung der Straßenbahnlinie nach Kirchberg und in den Stadtteil Hollerich sowie die jeweilige Finanzierung vorgestellt.

 

Verlängerung vom Hauptbahnhof zum Hollerich-Viertel: Die Verlängerung der Straßenbahnlinie soll das zukünftige Viertel „Nei Hollerich“ sowie seinen Verkehrsknotenpunkt bedienen. Die 1,1 km lange, zweigleisige Trasse umfasst zwei neue Haltestellen, die Straßenbahnplattform selbst, die Haltestellen und alle Straßenbahnsysteme und -ausrüstungen, einschließlich der Oberleitung (OLS). Die Kosten für diese Erweiterung belaufen sich auf 29.000.000 € zzgl. MwSt.

 

Verlängerung zum Stadtteil „Laangfur“ in Kirchberg: Die 2,3 km lange zweigleisige Trasse umfasst 3 neue Haltestellen und zweigt am Umsteigepunkt Pfaffenthal/Kirchberg von der Linie 1 ab, um zum künftigen gemischten Stadtteil „Laangfur“ zu gelangen. Die Einfügung der Straßenbahn auf diesem Abschnitt geht mit einer kompletten Neugestaltung des öffentlichen Raums von Fassade zu Fassade einher. Die Kosten für diese Verlängerung werden auf 106.000.000 € zzgl. MwSt. geschätzt. Diese Projekte sind Teil des nationalen Mobilitätsplans 2035 und der Stadtentwicklung der Stadt Luxemburg. Gemeinsam mit Luxtram hat die Bauherrengemeinschaft ETRAM, die die erste Linie gebaut hat, diese Projekte entwickelt. Die Planung und Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Administration des ponts et chaussées, die die Bauherrenschaft für die angrenzenden Straßenbauprojekte innehat, der Stadt Luxemburg, dem Fonds d’urbanisation du Kirchberg und der GIE Hollerich.

 

Finanzierung: Die Projekte mit einem Gesamtwert von 135.000.000 € (ohne MwSt.) werden in zwei getrennten Verfahren durchgeführt: einem Gesetzgebungsverfahren, bei dem ein Entwurf für ein Finanzierungsgesetz in Höhe von 90.000.000 € (ohne MwSt.) vorgelegt wird, und einem kommunalen Verfahren in Höhe von 45.000.000 € (ohne MwSt.).   Herunterladen: – Pressemitteilung – Präsentation

 

 

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