COVID-19 Pandemie: Sicherheitsvorkehrungen im ÖPNV, ab Montag, dem 20. April 2020
- 16. April 2020

Pressemitteilung vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
Ab Montag, dem 20. April 2020
Das gesamte Fahrpersonal und alle Angestellten, die im ÖPNV-Bereich arbeiten, sind verpflichtet während den Arbeitszeiten eine Mund-Nase-Schutzmaske zu tragen, wie medizinische Masken, selbst angefertigte Masken, Stofftücher („Buff“) oder Schals.
Die Fahrgäste sind auch verpflichtet, eine Mund-Nase-Schutzmaske zu tragen, wie medizinische Masken, selbst angefertigte Masken, Stofftücher („Buff“) oder Schals.
Folgende Maßnahmen bleiben bestehen:
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Die Vordertür der Busse bleibt geschlossen, Ein- und Ausstieg erfolgt durch die hinteren Türen.
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Die erste Sitzreihe der Busse ist nicht zugänglich und mit einem Sicherheitsband abgesperrt.
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Kein Fahrscheinverkauf (RegioZone, 1. Klasse im Zug).
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