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Pressemitteilung vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten

Ab Montag, dem 20. April 2020

Das gesamte Fahrpersonal und alle Angestellten, die im ÖPNV-Bereich arbeiten, sind verpflichtet während den Arbeitszeiten eine Mund-Nase-Schutzmaske zu tragen, wie medizinische Masken, selbst angefertigte Masken, Stofftücher („Buff“) oder Schals.

Die Fahrgäste sind auch verpflichtet, eine Mund-Nase-Schutzmaske zu tragen, wie medizinische Masken, selbst angefertigte Masken, Stofftücher („Buff“) oder Schals.

Folgende Maßnahmen bleiben bestehen:

  • Die Vordertür der Busse bleibt geschlossen, Ein- und Ausstieg erfolgt durch die hinteren Türen.

  • Die erste Sitzreihe der Busse ist nicht zugänglich und mit einem Sicherheitsband abgesperrt.

  • Kein Fahrscheinverkauf (RegioZone, 1. Klasse im Zug).

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